Was ist los?

BDEW veröffentlicht aktualisierten Bundesmusterwortlaut

Quelle: Magnific

Der BDEW hat seinen Bundsmusterwortlaut für die Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB 2026) aktualisiert. Er dient Netzbetreibern als Grundlage für die Ausgestaltung ihrer unternehmensspezifischen TAB und wird von mehr als 90 Prozent der deutschen Verteilnetzbetreiber genutzt.

Anlass für die Aktualisierung sind die im Frühjahr 2026 veröffentlichten Neufassungen der VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb) und VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz). Die Änderungen der beiden Regelwerke wurden nun in den BDEW-Musterwortlaut übernommen.

Wesentliche Neuerungen

Die TAB 2026 orientiert sich vollständig an der Kapitelstruktur der VDE-AR-N 4100 und berücksichtigt insbesondere die Weiterentwicklungen der VDE-Anwendungsregeln. Dadurch wurden eine Reihe redaktioneller Anpassungen erforderlich. Zu den weiteren wichtigsten Änderungen gehören:

– umfassende Überarbeitung der Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, einschließlich neuer Vorgaben für Bestandsanlagen,
– Aufnahme der neuen Regelungen zum vereinfachten Anschlussprozess für kleine Erzeugungsanlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105,
– Ergänzung von Anforderungen zur Steuerung von Erzeugungsanlagen über intelligente Messsysteme und Steuereinrichtungen,
– ausführlichere Regelungen zur Stilllegung und Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen,
– Berücksichtigung neuer Vorgaben zu Wandlermessungen sowie
– Aufnahme der Anforderungen zum bidirektionalen Laden.

Was Netzbetreiber bei der Umsetzung beachten müssen

Netzbetreiber können den neuen Musterwortlaut als Grundlage für ihre unternehmensspezifischen Technischen Anschlussbedingungen verwenden oder ihn ohne Änderungen übernehmen. Für eine wirksame Änderung der TAB sind insbesondere folgende Schritte erforderlich:

– öffentliche Bekanntgabe der Änderung, in der Regel durch eine Information in der regionalen Tagespresse,
– Veröffentlichung der neuen TAB auf der Internetseite des Netzbetreibers am Tag der öffentlichen Bekanntgabe,
– Verlinkung der Internetseite mit der neuen TAB-Fassung auf der Plattform VNBdigital sowie
– Mitteilung der Änderungen an die zuständige Regulierungsbehörde.

Die geänderten TAB werden zum nächsten Monatsersten nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam.

Rechtliche Einordnung

Mit den Technischen Anschlussbedingungen legen Netzbetreiber auf Grundlage von § 19 EnWG und § 20 NAV technische Anforderungen an den Netzanschluss und den Betrieb von Kundenanlagen fest.

Seit Inkrafttreten des § 19 Abs. 1a EnWG am 16. Mai 2024 gilt zudem eine Erleichterung für Netzbetreiber: Wird der BDEW-Bundesmusterwortlaut verwendet, entfällt grundsätzlich die Begründungspflicht für die darin enthaltenen Anforderungen.

Enthalten unternehmensspezifische TAB dagegen Regelungen, die nicht im BDEW-Musterwortlaut enthalten sind und über die VDE/FNN-Anwendungsregeln hinausgehen, müssen diese Ergänzungen kenntlich gemacht und begründet werden. Die Begründungen sind auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen und über VNBdigital zu verlinken.

Der neue Bundsmusterwortlaut sowie eine Formulierungshilfe für die öffentliche Bekanntgabe stehen auf der Internetseite des BDEW zur Verfügung: www.bdew.de/energie/technische-anschlussbedingungen-niederspannung-tab-2026/

BUS/SYSTEME
BUS/SYSTEME Redaktion

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