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Seit über einem Jahr Pflicht: Variable Stromtarife

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Dank des variablen Stromtarifs kann der Solarstromspeicher in Zeiten günstiger Strompreise geladen werden.
Quelle: Zukunft Altbau

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Stromversorger einen variablen Stromtarif anbieten. Diese Tarife passen sich an die im Tagesverlauf schwankenden Börsenstrompreise an, statt einen festen Preis zu bieten. Wer eine Wärmepumpe zu Hause hat, kann dadurch Kosten sparen. Geheizt wird vor allem dann, wenn der Strompreis gerade niedrig ist.

Klimafreundlicher sind variable Stromtarife ebenfalls. Denn der Börsenstrom ist vor allem zu den Zeiten günstig, wenn viel erneuerbarer Strom im Netz ist. Ist das der Fall, schaltet sich die Wärmepumpe bei Wärmebedarf automatisch an und beheizt das Haus. Überschüssige Wärme kann von einem Pufferspeicher zwischengespeichert werden. Er hält das Wasser über mehrere Stunden warm. Die Wärme gibt er möglichst dann an die Heizkörper ab, wenn wieder geheizt werden muss, der Strom aber gerade teuer ist.

Smart-Meter Bedingung für erfolgreiche Nutzung

Einen variablen Strompreis richtig nutzen kann man nur, wenn ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, vorhanden ist. Das intelligente Messystem empfängt vom Versorger Daten zum aktuellen Strompreis und steuert die Wärmepumpe entsprechend. Technische Voraussetzung neben dem intelligenten Messsystem ist auch eine passende Funktion zur Regelung der Wärmepumpe.

Gut zu wissen: Das Gesetz zum Neustart der Energiewende sieht künftig eine schnellere Installation von Smart Metern vor. Ziel ist, bis 2032 alle Haushalte mit einem solchen Messsystem zu versorgen. Allerdings geht der Ausbau momentan schleppend voran. Anfang 2026 waren nur rund vier Prozent der deutschen Haushalte mit Smart Metern ausgestattet. Die Kosten für die Anschaffung werden per Gesetz gedeckelt. Sie betragen für viele Haushalte höchstens 30 Euro pro Jahr. Die jeweiligen Kosten sind abhängig vom Stromverbrauch sowie der Leistung der Photovoltaikanlage, sofern vorhanden. Zudem werden meist einmalig bis zu 100 Euro für die Installation fällig.

Hauseigentümer müssen sich für ein solch ein intelligentes Messsystem an einen Messstellenbetreiber wenden. Haushalte, deren Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden beträgt, die eine Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung besitzen oder die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreiben, sind laut Gesetz sogar dazu verpflichtet, ein intelligentes Messsystem zu nutzen.

Variabler Stromtarif auch für Solarstromspeicher oder E-Auto interessant

Interessant ist die Nutzung eines variablen Stromtarifs nicht nur in Verbindung mit einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, sondern auch in anderen Fällen. Wer etwa einen Stromspeicher besitzt, kann den Akku bei niedrigen Börsenstrompreisen und ausbleibendem Sonnenschein aufladen und den Strom dann nutzen, wenn der Strompreis höher ist. 

Nützlich ist der variable Strompreis auch, wenn man ein Elektroauto hat. Es kann bei günstigen Strompreisen geladen werden. Das spart Kosten. Bidirektionales Laden ist eine weitere Möglichkeit, von variablen Stromtarifen zu profitieren. Autos, die diese Funktion haben, können den billigen Strom aus dem E-Auto-Akku in Zeiten von hohen Strompreisen wieder in das Haus zurückspeisen. Diese "Vehicle to Home" (V2H, vom Auto in das Haus) genannte Nutzung bieten bereits einige Hersteller in Verbindung mit einer geeigneten Wallbox an. Eine andere Variante, für die derzeit auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung erarbeitet wird, ist die Rückspeisung aus dem Akku in das Stromnetz (Vehicle-to-Grid, V2G). Beim Kauf eines Elektroautos kann es sich also auch lohnen zu prüfen, ob das Auto technisch für bidirektionales Laden ausgestattet ist.

Für das Zurückspeisen von E-Auto-Akkus in das Netz hat der Bund zum 1. Januar 2026 die rechtlichen Hürden gesenkt. Wird Strom wieder in das Netz eingespeist, ist dieser Strom künftig von den Netzentgelten und der Stromsteuer befreit. Das vermeidet eine Doppelbesteuerung – beim Aufladen des Akkus hat man diese ja bereits bezahlt.

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